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WP Praxis 9/2015 S. 238

BilRUG in Kraft getreten

Das am vom Bundestag und am vom Bundesrat verabschiedete Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurde am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2015 I S. 1245 ff.) und ist einen Tag später in Kraft getreten.

Die Regelungen des BilRUG sind erstmals in Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem beginnen. Anders als noch im Regierungsentwurf vorgesehen, besteht keine Möglichkeit zur freiwilligen frühzeitigen Anwendung der Vorschriften. Dies gilt jedoch nicht für die neuen Schwellenwerte (§§ 267, 293 HGB i. d. F. des BilRUG) und die geänderte Definition der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB i. d. F. des BilRUG), die bereits für Geschäftsjahre angewendet werden dürfen, die nach dem beginnen. Voraussetzung ist allerdings, dass §§ 267, 267a Abs. 1, 277 Abs. 1 sowie 293 HGB insgesamt angewendet werden. Die Inanspruchnahme der angeho...