Halbeinkünfteverfahren für Verluste aus
privaten Veräußerungsgeschäften von ausländischen Genussscheinen
in 2001 wegen Verstoßes gegen Art. 56 EG nicht anwendbar - Unterbrechung
einer Außenprüfung
Leitsatz
1. Eine Außenprüfung wird nicht
unmittelbar nach ihrem Beginn unterbrochen (§ 171 Abs. 4 Satz 2
AO) wenn erste verwertbare Ergebnisse vorliegen. Auf die Höhe der steuerlichen
Auswirkung kommt es nicht an.
2. Im Jahr 2003 gezahlte Zwischengewinne
stellen im Jahr 2004 keine Anschaffungskosten dar.
3. Die im Jahr 2001 bestehende
Ungleichbehandlung zwischen inländischen und ausländischen Beteiligungen
in Bezug auf die Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens verstößt
gegen Art. 56 EG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2016 S. 258 Nr. 9 EFG 2015 S. 1675 Nr. 20 RAAAE-98729
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