Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 74/15

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 3, EStG § 12 Nr. 1

Einkommensteuer: Repräsentanzen als Betriebsstätte - kein Betriebsausgabenabzug für Mitgliedschaften in Business-Clubs

Leitsatz

1. Aufwendungen für die neben Büroräumen angemieteten Wohnungen als "Repräsentanzen" eines Unternehmensberaters zur Nutzung für Beratungs- und Auftragsanbahnungsgesprächen sind nur als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die (ausschließliche) betriebliche Nutzung nachgewiesen wurde.

2. Aufwendungen für die Mitgliedschaft in Business-Clubs, die ihren Mitgliedern neben der Möglichkeit zur geschäftlichen Kontaktanbahnung und -pflege ein umfangreiches Programm mit Freizeitcharakter bieten, können insgesamt nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, da berufliche und private Veranlassung der Mitgliedschaft untrennbar miteinander verwoben sind, was eine Aufteilung der Aufwendungen regelmäßig unmöglich macht.

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2197 Nr. 37
TAAAE-98724

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen