Öffentliche Zustellung an einer Aktiengesellschaft ohne Vorstand
und Aufsichtsrat.
Verzinsung einer Bareinlage für eine Aktiengesellschaft bei Hin-
und Herzahlen des Grundkapitals
Leitsatz
Bei einer führungslosen Aktiengesellschaft ohne Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ist jegliche Bekanntgabe und damit
auch eine öffentliche Zustellung unwirksam.
Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 11 S. 2 AO gilt auch für juristische Personen, die mangels (Passiv-) Vertreter vollständig
handlungsunfähig sind.
Gelten die Einlagen für das Grundkapital einer Aktiengesellschaft wegen des sog. Hin- und Herzahlens als nicht erbracht,
sind die ausstehenden Einlagen nach § 63 Abs. 2 S. 1 AktG vom Eintritt der Fälligkeit an mit 5% jährlich zu verzinsen und
die zu aktivierenden Zinsforderungen gewinnerhöhend zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 10 Nr. 28 DStRE 2016 S. 1192 Nr. 19 EFG 2015 S. 1638 Nr. 19 Ubg 2016 S. 692 Nr. 11 ZAAAE-98722
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.