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BFH 16.06.2015 XI R 15/13, BBK 16/2015 S. 730

Umsatzsteuer | Vorlagebeschluss an den EuGH zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs

Der BFH hat den EuGH zu der Frage angerufen, ob der Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei einer unternehmerischen Nutzung von weniger als 10 % gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG mit dem Europarecht vereinbar ist, wenn der Gegenstand im Wesentlichen nicht privat, sondern hoheitlich genutzt wird.

[i]Landkreis nutzt Fahrzeug ganz überwiegend hoheitlichIm Streitfall ging es um einen Landkreis, der Nutzfahrzeuge erwarb, die er zu 97,35 % für hoheitliche Zwecke und zu 2,65 % für unternehmerische Zwecke einsetzte. Der Landkreis machte die Vorsteuer im Umfang zu 2,65 % geltend. Das FA versagte den Vorsteuerabzug unter Hinweis auf § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG, der eine mindestens 10 %ige unternehmerische Nutzung verlangt.

[i]Ist hoheitliche Tätigkeit unternehmensfremd?Die europarechtliche Rechtsgrundlage für § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG setzt jedoch voraus, dass der Gegenstand zu mehr als 90 % für private Zwecke oder für unternehmensfremde Zwecke genutzt wird. ...