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Umsatzsteuer | BMF zur Berichtigung der Umsatzsteuer auf Sicherungseinbehalte
Das BMF schließt sich der neuen BFH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Sicherungseinbehalts an. Der Bauunternehmer muss daher auf den Sicherungseinbehalt seines Auftraggebers vorerst keine USt abführen, sondern kann insoweit seine USt wegen Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG berichtigen.
[i]Berichtigung der USt möglichDies gilt allerdings nicht, wenn der Bauunternehmer den Sicherungseinbehalt vertraglich durch eine Bankbürgschaft abwenden darf und er die Bankbürgschaft auch tatsächlich erhalten könnte. Nach dem BMF muss der Bauunternehmer für jeden Vertrag nachweisen, dass er bei seiner Bank Gewährleistungsbürgschaften beantragt hat, diese jedoch abgelehnt wurden.
[i]Vorsteuerkürzung beim AuftraggeberGleichermaßen ist die Vorsteuer des Auftraggebers zu mindern. Hierzu soll nach dem BMF das FA des Bauunternehmers das FA des ...