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Steuerrecht | BMF zu nachträglichen Kaufpreisänderungen beim Verkauf einer Tochterkapitalgesellschaft
Das BMF folgt in einem Schreiben vom der neuen BFH-Rechtsprechung zu § 8b KStG: Der Gewinn einer Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Tochterkapitalgesellschaft wird danach ausschließlich im Jahr der Veräußerung und damit stichtagsbezogen erfasst.
[i]Stichtagsbezogene Ermittlung des VeräußerungsgewinnsDaher sind nachträgliche Kaufpreisänderungen in einem Folgejahr ebenso wie der Ausfall der Kaufpreisforderungen und ebenso wie vorab bzw. nachträglich entstandene Veräußerungskosten steuerlich im Veräußerungsjahr zu erfassen. Sie müssen also im Jahr ihrer Entstehung außerbilanziell herausgerechnet werden und anschließend im Jahr der Veräußerung außerbilanziell erfasst werden. Die Änderung ist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses vorzunehmen, hilfsweise nach § 173 Abs. 1 AO wegen neuer Tatsachen.
[i]Außerbilanzielle Korrekturen erforderlichDie Aussag...