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Einkommensteuer | Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit von im Ausland lebenden Unterhaltsempfängern
Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Eltern sind nach dem regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung gem. § 33a EStG zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige keine den inhaltlichen Vorgaben des (BStBl 2010 I S. 588) genügende Unterhaltsbescheinigung vorlegt und damit die Unterhaltsbedürftigkeit nicht in hinreichendem Maße nachweist.