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Künstlersozialversicherung bleibt 2016 stabil
[i] Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Meldungen vom 29. 7. 2015 Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2016 stabil bei 5,2 %. Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes wirkt und verhindert einen weiteren Anstieg des Abgabesatzes. Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 wurde am an die Verbände und Länder zur Stellungnahme versandt.