Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Minijobber: Neue Umlagesätze ab 1. 9. 2015
[i] www.minijob- zentrale.de Die Umlagesätze für Minijobber ändern sich zum ; die neuen Werte betragen ab diesem Tag:
Umlage 1: 1,00 % (bis : 0,70 %)
Umlage 2: 0,30 % (bis : 0,24 %).
Auch Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Diese finanzielle Belastung der Arbeitgeber wird durch ein Ausgleichsverfahren (teilweise) ausgeglichen. Zur Finanzierung zahlen Arbeitgeber auch für Minijobber die Umlage 1 für Aufwendungen bei Krankheit und die Umlage 2 für Aufwendungen bei Mutterschaft. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See („Minijob-Zentrale“), und zwar unabhängig davon, wie und wo die Minijobber krankenversichert sind.