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LSG Sachsen Urteil v. - 1 KR 73/10

Gesetze: SGB IV § 7; SGB IV § 7a; GG Art. 5 Abs. 2 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zum Beschäftigungsverhältnis eines Moderators.

2. Programmgestaltende Mitarbeiter einer Sendeanstalt stehen zu dieser nur dann in einem Beschäftigungsverhältnis, wenn die Sendeanstalt innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über ihre Arbeitsleistung verfügen kann (Anschluss an - juris Rn. 23; - juris Rn. 28).

Fundstelle(n):
HAAAE-98527

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