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StuB 15/2015 S. 599

IDW RS IFA 2 zur Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz

Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) des IDW hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 2) veröffentlicht. Gegenstand ist die Zugangs- und Folgebewertung von Immobilien des Anlagevermögens.

Bei der Zugangsbewertung von Immobilien des Anlagevermögens ist ein vereinbarter Gesamtkaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf Grund und Boden sowie darauf errichtete Gebäude aufzuteilen. Für die Folgebewertung kommen sowohl die lineare als auch die degressive Abschreibungsmethode in Betracht. Die Anwendung der typisierten steuerlichen Abschreibungsregeln ist zulässig, sofern diese zu Buchwerten führen, die innerhalb der handelsrechtlich vertretbaren Bandbreite liegen. Hinsichtlich der Frage, ob zum...