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Hessisches FG Urteil v. - 13 K 145/08

Gesetze: EStG 2002 § 18 Abs 3, EStG 2002 § 16 Abs 2, EStG 2002 § 16 Abs 3, EStG 2002 § 16 Abs 4, EStG 2002 § 34 Abs 1, EStG 2002 § 34 Abs 2

Tarifbegünstigung bei der Veräußerung einer Arztpraxis unter Beibehaltung einer Gutachtertätigkeit

Leitsatz

  • Wird eine Arztpraxis unter Beibehaltung einer Gutachtertätigkeit für Gerichte und die Rentenversicherung, die mehr als 10 % der Einnahmen aus der Arztpraxis ausmacht, veräußert, liegt keine tarifbegünstigte Aufgabe eines selbstständigen Tätigkeit vor.

  • Die Ausübung wesensmäßig unterschiedlicher Tätigkeiten indiziert nicht bereits das Vorliegen von organisatorisch selbstständigen Teilbetrieben.

  • Eine organisatorische Verselbstständigung der Gutachtertätigkeit als Voraussetzung für das Vorliegen eines Teilbetriebes liegt nicht vor, wenn Personal und Geräte der Praxis für die Gutachtenerstellung genutzt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
XAAAE-97956

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