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OLG Frankfurt/M. 25.03.2015 7 U 264/11, NWB 33/2015 S. 2415

Versicherungsvertragsrecht | Kündigung der privaten Krankenversicherung aus wichtigem Grund

Zwar wird im Interesse der Sicherstellung des Versicherungsschutzes eine Kündigung des Versicherungsvertrags (wegen ausbleibender Prämienzahlungen) durch den Versicherer weitgehend ausgeschlossen (§ 206 VVG), eine Kündigung aus einem anderen wichtigen Grund bleibt hiervon aber zumindest ausgenommen, wenn dem Versicherer eine Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrags unzumutbar wird (etwa bei Abrechnungsbetrug oder Bedrohung der Angestellten). [i]infoCenter „Krankenversicherung“ NWB CAAAB-13228 In einem solchen Fall wird von der Kündigung auch ein vertraglich Mitversicherter miterfasst; ihm steht dann aber ein selbständiger Fortsetzungsanspruch gegen den Versicherer zu (§ 206 Abs. 3 VVG), wenn sein eigenes Verhalten keinen Grund zur Kündigung gegeben hat.

Anmerkung:

Auch der BGH hält zumindest bei schweren Vertragsverletzungen und Vorliegen der Vo...