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BFH 21.05.2015 IV R 25/12, NWB 33/2015 S. 2410

Einkommensteuer | Vermarktungskostenzuschuss eines Filmfonds als partiarisches Darlehen

Zahlt ein Filmproduktionsfonds dem zum Alleinvertrieb des Films berechtigten Lizenznehmer einen Einmalbetrag für Medien, Marketing- und Kinostartkosten, kann darin ungeachtet der Bezeichnung als verlorener Zuschuss die Gewährung eines partiarischen Darlehens gesehen werden, wenn mit der Zahlung eine Erhöhung der Lizenzgebühren verbunden und die Rückzahlung des Betrags abgesichert ist, so der .

Anmerkung:

Das FG München hatte den an den Lizenznehmer gezahlten und als Vermarktungskostenzuschuss bezeichneten Einmalbetrag nicht als Darlehen, sondern in voller Höhe als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG beurteilt. Diese bilanzielle Behandlung des Zuschusses hatte die Klägerin bereits in Verhandlungen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen abgelehnt ...