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Sind „Ehrenamtliche“ Arbeitnehmer?
Die Praxis der Arbeitsgerichte bei der Beurteilung ehrenamtlicher Tätigkeiten
[i]Wickert, Satzungsfibel – Vereins- und Verbandsrecht, NWB Verlag Herne, 2015, ISBN: 978-3-482-65051-2 NWB AAAAE-80257 Vereine binden in der Praxis in unzähligen Fällen ehrenamtliche Helfer in die Vereinsarbeit ein. Dies geschieht sowohl auf der Leitungsebene, wenn z. B. ehrenamtliche Vorstände durch die Mitgliederversammlung gewählt werden, als auch etwa im Zusammenhang mit Veranstaltungen, die ein Verein durchführt und die letztlich von ehrenamtlichen Helfern geplant, vorbereitet und abgewickelt werden. Der Staat sieht in solchen ehrenamtlichen Tätigkeiten auch eine in der Gesellschaft unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren unseres Sozialwesens und dem damit einhergehenden Ausdruck für ein soziales Engagement. Nur leider hat es die Rechtsordnung versäumt, mit der notwendigen Klarheit die Rechtsverhältnisse einer solchen ehrenamtlichen Tätigkeit zu regeln. Schon der Begriff des Ehrenamts ist in den verschiedenen Rechtsgebieten und hier namentlich im Vereinsrecht, im Steuerrecht, im Arbeitsrecht oder im Sozialversicherungsrecht teilweise mit unterschiedlichen Schwerpunkten belegt, jedenfalls nicht definiert. Auch die Folgen einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind ...