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LAG Düsseldorf Urteil v. - 11 Sa 591/11

Leitsatz

Leitsatz:

1. Nach § 254 Abs. 1 Satz 3 InsO treten die Wirkungen des Insolvenzplanes selbst für und gegen die Insolvenzgläubiger ein, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Auch eine aus Unkenntnis unterbliebene Anmeldung wird von § 254 Abs. 1 Satz 3 InsO erfasst.

2. Die Wirkungen des § 254 Abs. 1 Satz 3 InsO treten selbst gegen unbekannte Insolvenzgläubiger ein. Voraussetzung ist allein, dass sie einer der im Insolvenzplan gebildeten Gruppen zugerechnet werden können (vgl. I-30 U 28/10 - n. v.; SächsLAG - 1 Sa 364/03 - Rz. 38 juris).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
ZIP 2011 S. 2487 Nr. 51
KAAAE-97100

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