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Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG
Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen
Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG
Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen
Selten wurde eine steuerliche Regelung so durcheinandergewirbelt, wie die umsatzsteuerliche Behandlung von Bauleistungen im Jahr 2014. Vor allem Fälle, die bislang nach der Vereinfachungsregelung gelöst werden konnten, müssen künftig genau untersucht werden. Die Neuregelung dürfte die Branche noch einige Jahre beschäftigen, nicht zuletzt aufgrund der Langwierigkeit vieler Bauprojekte. Dabei war die umsatzsteuerliche Abbildung von Bauleistungen auch schon bislang kein triviales Unterfangen. Neben der inhaltlichen Entscheidung darüber, wann eine Bauleistung vorliegt, bereiten vor allem die formalen Fragen oftmals Kopfzerbrechen: Wie muss die Bauleistereigenschaft nachgewiesen werden? Welche Dokumente müssen angefordert und archiviert werden? Welche Anforderungen bestehen bezüglich der Abrechnungen?
Die Ursache der steuerlichen Probleme liegt in der besonderen Umsatzbesteuerung von Bauleistungen. Solche Leistungen unterfallen allgemeinhin der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG). Als Besonderheit dieser Leistungen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Dies gilt jedoch nur dan...