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BBK Nr. 15 vom

Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handels- und Steuerbilanz

Dr. Karl Broemel und Dr. Volker Endert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

1. Erfassung in der Handelsbilanz

[i]Burkhardt/Müller/Schuster, Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken, BBK 17/2014 S. 810 NWB PAAAE-71997 Nach § 266 Abs. 2 HGB fallen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken unter das Sachanlagevermögen, sofern diese dem Betrieb langfristig zu dienen bestimmt sind. Typischerweise erfolgt eine buchungstechnische Trennung der Bilanzpositionen, insbesondere eine Trennung zwischen Grund und Boden sowie Gebäuden, damit eine planmäßige Abschreibung nur auf das abnutzbare Vermögen stattfinden kann.

2. Bewertung in der Handelsbilanz

Die Anschaffungskosten umfassen neben den Kosten des direkten Erwerbs auch sämtliche Kosten zur Versetzung des Vermögensgegenstands in einen betriebsbereiten Zustand, mithin auch nachträgliche Anschaffungskosten. Bei Erwerb eines Grundstücks fallen noch eine Vielzahl von Nebenkosten an, wie z. B. Notar- und Gerichtskosten. Diese sind ebenfalls zu aktivieren.

Sofern ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude erworben wird, ist der Kaufpreis ebenso wie die Anschaffungsnebenkosten aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB grundsätzlich sowohl auf das Gebäude als auch...