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Forschungsstipendien können in vollem Umfang steuerfrei sein
BFH bestimmt die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
Der Höhe nach bestimmt sich die Steuerbefreiung bezüglich der Anteile eines Forschungsstipendiums, die der Bestreitung des Lebensunterhalts dienen, mangels konkreter Regelungen in § 3 Nr. 44 EStG – so der BFH in einer neuen Entscheidung – nach der allgemeinen Verkehrsauffassung. Der BFH bestimmt diese Voraussetzung in seiner Entscheidung näher.
Forschungsstipendium an einer juristischen Fakultät
In dem vom BFH zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, ob die Einnahmen der Klägerin aus einem Forschungsstipendium eines Kollegs steuerfrei sind. Das Kolleg wird von einer gemeinnützigen Stiftung des bürgerlichen Rechts getragen.
Die Klägerin war als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät einer Universität tätig und habilitierte sich dort. Auf ihre Bewerbung gewährte ihr die Stiftung in den Jahren 2009 (Streitjahr) und 2010 ein Forschungsstipendium des Kollegs im Rahmen eines bestimmten Projekts. Die auf der Grundlage dieses Stipendiums geleisteten Zahlungen beliefen sich auf 2.700 € pro Monat, im Streitjahr 2009 mithin auf insgesamt 8.100 €. Zusätzlich erhielt die Klägerin 2009 eine Pauschale für Dienstreisen in Höhe von 400 €. Das Kolleg stellte der Klägerin 2010 für das Streitj...