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NWB Nr. 32 vom Seite 2383

Regelmäßige Rentenanpassung, Teilrente, Witwenrente, Mütterrente

Wann führt eine Rentenerhöhung zur Neufestsetzung des Rentenfreibetrags?

Dr. Michael Myßen und Carina Emser

Bei der Besteuerung [i]FinMin Schleswig-Holstein, ESt-Kurzinformation Nr. 2014/18 vom 9. 6. 2015 NWB YAAAE-92555 der Renten aus den gesetzlichen Alterssicherungssystemen und Basisrenten kommt aufgrund des Systemwechsels durch das Alterseinkünftegesetz bis zum Jahr 2039 eine Übergangsregelung zur Anwendung. Diese sieht einen schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung vor. Hierzu wird ein rentenbezogener Freibetrag gewährt, dessen Höhe vom Jahr des Rentenbeginns abhängig ist. Er gilt grds. für die gesamte Laufzeit der Rente. Regelmäßige Rentenerhöhungen führen nicht zu einer Neuberechnung des Rentenfreibetrags. Dies erfolgt nur bei außerordentlichen Anpassungen der Rentenhöhe. Die Unterscheidung zwischen den Arten der Rentenanpassung ist somit für den Steuerpflichtigen von großer Bedeutung.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Allgemeines

[i]Prinzip der nachgelagerten BesteuerungRenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen unterliegen seit dem Jahr 2005 grds. der nachgelagerten Besteuerung. Dies gilt nicht nur für die nach dem Jahr 2004 erstmals gezahlten Renten, sonder...