Arbeitsverträge: Versteuerung von Zusatzleistungen
– Kindergartenzuschuss, Tankkarte, Erholungsbeihilfe,
Internetpauschale
Leitsatz
In der Überlassung einer Tankkarte kann ein steuerfreier Sachbezug i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG liegen.
Eine Änderung eines Arbeitsvertrages dahingehend, dass der ArbN auf zukünftig entstehende Barlohnbestandteile zugunsten des
Sachbezugs „Tankkarte“ verzichtet, beinhaltet eine grds. zulässige Umwandlung von Bar- zu Sachlohn.
Die Pauschalversteuerung von Erholungsbeihilfen gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG verlangt die Überprüfung seitens des
ArbG, dass der ArbN diese als Erholungsbeihilfe gewährte Leistung tatsächlich zu diesem Zweck verwendet. Allein die Bestätigung
des Stpfl. auf einem Vordruck, er habe die Erholungsbeihilfe für einen Jahresurlaub verwendet, reicht nicht aus.
„Zusätzlich“ zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i. S. des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG werden nur freiwillige ArbG-Leistungen
erbracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1429 Nr. 24 EFG 2015 S. 1257 Nr. 15 DAAAE-96301
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