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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 2167/12 K EFG 2015 S. 1746 Nr. 20

Gesetze: HGB § 341 h Abs. 2, RechVersV § 30 Abs. 2 Nr. 1

Höchstbetragsberechnung nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 RechVersV bei Rückversicherungsunternehmen – Spartenbezogener oder anlagenbezogener Ausweis der Atomanlagenrückstellung für Sach- und Haftpflichtversicherung

Leitsatz

Der Höchstbetrag der Atomanlagenrückstellung eines Rückversicherungsunternehmens nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) ist mit der Summe aus Schadens- und Haftpflichtversicherung der höchstversicherten Anlage und nicht durch Addition des jeweiligen Höchstbetrages der versicherten Risiken aus beiden Sparten zu ermitteln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1746 Nr. 20
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2016 S. 115
MAAAE-96295

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