Steuerfreiheit von Englischunterricht
einer Privatlehrerin
Leitsatz
1. Die Inhaberin eines privaten
Lernstudios kann sich für den an Vorschul- und Grundschulkinder
erteilten Englischunterricht unmittelbar auf die Steuerbefreiung des
Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL berufen.
2. Die Steuerbefreiung wird
durch einen Franchisevertrag nicht ausgeschlossen, wenn die Unterrichtsinhalte
von der Franchisenehmerin selbständig und eigenverantwortlich festgelegt
werden.
3. Die für die Steuerbefreiung
des Englischunterrichts erforderliche Mindestqualifikation im pädagogischen
Bereich kann sich bei Fehlen einer entsprechenden Ausbildung auch
durch die vorherige langjährige Tätigkeit als Englischlehrerin ergeben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 8 Nr. 47 DStRE 2016 S. 170 Nr. 3 EFG 2015 S. 1576 Nr. 18 KÖSDI 2015 S. 19552 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2015 S. 3075 YAAAE-96291
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