Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Thüringer FG Urteil v. - 2 K 205/13

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3 a.F. StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3b

Begriff des Betreibenlassens einer Stromerzeugungsanlage i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG a. F.

Leitsatz

Einem regionalen Energieversorgungsunternehmen steht für eine aus bloßen Finanzierungszwecken zwischenzeitlich nicht in ihrem Eigentum stehende Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, deren Errichtung sie zur dezentralen Versorgung von Letztverbrauchern einer Siedlung mit Strom und Fernwärme initiiert hat, im Kalenderjahr 2005 eine Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG i. d. bis zum geltenden Fassung (§ 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG n. F.) als die Anlage betreiben lassendes Unternehmen zu, wenn sich das Unternehmen der Projektgesellschaft, in deren Eigentum sich die Anlage zwischenzeitlich befindet, bedient, um den Strom für ihre Vertragspartner (Letztverbraucher) herstellen zu lassen und die wirtschaftlichen Risiken überwiegend trägt.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 10 Nr. 4
DStRE 2016 S. 374 Nr. 6
PAAAE-96268

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen