Einkünfte aus Kapitalvermögen –
Günstigerprüfung – Ausgleich von Altverlusten aus privaten
Veräußerungsgeschäften – Anknüpfung an
depotübergreifende Verlustverrechnung
Leitsatz
Bei der Veranlagung von abzugsteuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen im Rahmen der Günstigerprüfung nach § 32 d Abs.
4 EStG ist vor dem Ausgleich von Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG a. F. mit Veräußerungsgewinnen
nach § 20 Abs. 2 EStG eine depotübergreifende Verrechnung der laufenden Verluste nach den Regeln des § 43 a Abs. 3 EStG vorzunehmen
(entgegen BStBl I 2010, 94, Rz. 118).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2015 S. 13 Nr. 29 DStR 2016 S. 8 Nr. 7 DStRE 2016 S. 389 Nr. 7 EFG 2015 S. 1445 Nr. 17 EStB 2016 S. 72 Nr. 2 ErbStB 2015 S. 252 Nr. 9 NWB-EV 2015 S. 261 Nr. 8 GAAAE-96258
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