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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 16 K 4467/12 E EFG 2015 S. 1445 Nr. 17

Gesetze: EStG § 20 Abs. 2, EStG § 20 Abs. 6, EStG § 23 Abs. 3 Satz 9, EStG § 23 Abs. 3 Satz 10, EStG § 32 d Abs. 1, EStG § 32 d Abs. 4, EStG § 43 a Abs. 3, EStG § 52 a Abs. 11 Satz 11

Einkünfte aus Kapitalvermögen – Günstigerprüfung – Ausgleich von Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften – Anknüpfung an depotübergreifende Verlustverrechnung

Leitsatz

Bei der Veranlagung von abzugsteuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen im Rahmen der Günstigerprüfung nach § 32 d Abs. 4 EStG ist vor dem Ausgleich von Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG a. F. mit Veräußerungsgewinnen nach § 20 Abs. 2 EStG eine depotübergreifende Verrechnung der laufenden Verluste nach den Regeln des § 43 a Abs. 3 EStG vorzunehmen (entgegen BStBl I 2010, 94, Rz. 118).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 13 Nr. 29
DStR 2016 S. 8 Nr. 7
DStRE 2016 S. 389 Nr. 7
EFG 2015 S. 1445 Nr. 17
EStB 2016 S. 72 Nr. 2
ErbStB 2015 S. 252 Nr. 9
NWB-EV 2015 S. 261 Nr. 8
GAAAE-96258

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