Grenzen von Verständigungsvereinbarungen
[i]Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der KonsVerCHEVVerständigungs- und Konsultationsvereinbarungen sind fester Bestandteil von DBAs und werden eingesetzt, um Schwierigkeiten oder Zweifel bei der Auslegung und Anwendung eines DBA möglichst in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen. Der BFH stellte dabei bereits mehrfach klar, dass sich die Vereinbarungen innerhalb der durch die DBA gesetzten Rahmen bewegen müssen. Wesentliche Verhandlungsergebnisse bisheriger Konsultations- und Verständigungsvereinbarungen mit der Schweiz wurden in der sog. Deutsch-Schweizerischen Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerCHEV) umgesetzt. Umstritten ist dabei weiterhin, ob dieser Verordnung per se Rechtswirksamkeit zukommen kann. Dazu müsste ihr nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG eine formell-gesetzliche, d. h. parlamentarische Ermächtigung zugrunde liegen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Kubaile erläutert diese Anforderungen in seinem Beitrag ab und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die KonsVerCHEV jene Anforderungen nicht erfüllt. Er gibt darauf aufbauend, konkrete Praxisempfehlungen im Verhältnis zur Schweiz, die insbesondere leitende Angestellte und Abfindungszahlungen betreffen.
[i]Top-Beitrag: Die Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage als Mittel gegen SteuerumgehungenAm hat die EU-Kommission einen neuen Vorschlag für eine „Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ veröffentlicht. Diese neue Initiative soll auf die Harmonisierung der steuerlichen Gewinnermittlung beschränkt sein. Die Konsolidierung und Aufteilung sollen dann in einem zweiten Schritt eingeführt werden. Die harmonisierte Bemessungsgrundlage soll ab einer gewissen Unternehmensgröße obligatorisch anzuwenden sein. Eine Harmonisierung der Steuersätze lehnt die Kommission dagegen ab. Ein entsprechend überarbeiteter Richtlinienvorschlag ist für 2016 zu erwarten. In unserem Top-Beitrag stellt Eggert ab die Vorlage zur Harmonisierung der Körperschaftsteuer dar und untersucht, inwieweit diese ein wirksames Mittel gegen Steuerumgehungen sein kann.
[i]Inlandsbezug bei § 6b-Rücklage verstößt gegen EU-RechtDer EuGH hat mit seinem Urteil vom (Rs. C-591/13, Kommission gegen Deutschland) festgestellt, dass die in § 6b EStG vorgesehene Regelung, nach der die Stundung der Steuerschuld für Gewinne nur gewährt wird, sofern diese Gewinne in den Erwerb von Ersatzwirtschaftsgütern reinvestiert werden, die zum Anlagevermögen einer in Deutschland belegenen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören, gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. Schiefer stellt in seinem Beitrag ab das Urteil des EuGH dar und erläutert die Auswirkungen für die Praxis.
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
IWB 14 / 2015 Seite 1
NWB YAAAE-96239