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IWB Nr. 14 vom Seite 511

Rückforderung zu viel bezahlter spanischer Erbschaftsteuer

Dr. Alexander Steinmetz und Rocío García Alcázar sind Mitglieder der Kanzlei Löber & Steinmetz Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt/M. und Köln

[i]Zur Reform der spanischen Erbschaftsteuer s. Frank, IWB 5/201 S. 181 NWB OAAAE-85802 Durch Gesetz Nr. 26/14 vom hat der spanische Gesetzgeber die Gleichstellung ansässiger und nicht ansässiger EU-Erben spanischen Vermögens per in Kraft gesetzt. Hierzu war Spanien vom EuGH verpflichtet worden, weil die bis dahin geltende steuerliche Differenzierung steuerlich ansässiger und steuerlich nicht ansässiger Erben war europarechtswidrig war.

[i]Zentralgericht für Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten, Urteil vom 16. 10. 2014 unter http://go.nwb.de/rpcafWie ist jedoch die Rechtssituation von Erben zu bewerten, deren Erbschaft vor dem stattfand? Das Gesetznr. 26/14 schweigt hierüber. Zu diesem Zeitpunkt war der Rechtstreit eines britischen Staatsbürgers vor dem Zentralgericht für Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten (TEAC) anhängig und entscheidungsreif. Gegenstand seiner Klage war die vom spanischen Fiskus eingeforderte Erbschaftsteuer in Bezug auf eine vom Kläger ererbte spanische Finca. Aufgrund des Urteils zugunsten des Klägers wurde die überschießende Erbschaftsteuerforderung des spanischen Fiskus zurückgewiesen. Das Glück des Klägers bestand darin, dass sein Rechtsstreit zum Zeitpunkt des EuGH-Urteils am entscheidungsreif war. Das spanische Obergericht stützte sein Urteil im Wesentlichen hierauf. Damit liegt...