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Verlautbarung der Deutschen Rentenversicherung Bund zur geplanten Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte
Die Deutsche [i] www.deutsche-rentenversicherung.de Rentenversicherung Bund (DRV) hat am mit einer aktuellen Verlautbarung auf die von der Bundesregierung beabsichtigte Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte reagiert. Der Gesetzesentwurf wurde bereits in erster Lesung im Bundestag behandelt. Bei der Diskussion im Parlament zeichnete sich an einigen Punkten noch mögliche Änderungen im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab. Erfahrungsgemäß versucht die DRV derzeit, streitige Verfahren unter Hinweis auf die bevorstehenden Neuregelungen ruhend zu stellen.
Die Verlautbarung befasst sich mit verfahrensrechtlichen Fragen im Hinblick auf die geplanten Neuregelungen, die voraussichtlich zum in Kraft treten werden:
Vorliegen einer Befreiung für aktuelle Tätigkeit
[i]Kein neuer Befreiungsantrag/Befreiung bleibt bestehen Demnach müssen Syndikusrechtsanwälte, die für ihre derzeit ausgeübte Beschäftigung über eine aktuelle Befreiung verfügen, nach Inkrafttreten der geplanten Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte grds. keinen neuen Befreiungsantrag stellen. Diese Syndikusrechtsanwälte bleiben für ihre Tätigkeit befreit, solange die übrigen Befreiungsvoraussetzungen (Pflichtmitgliedschaft in einer Rechtsan...