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Steuerberater dürfen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bescheinigen
[i] BStBK, Pressemitteilung vom 9. 7. 2015 Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) haften Auftraggeber, die Subunternehmer einschalten, für die Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer des Subunternehmers wie ein Bürge. Daher werden einige Steuerberater von ihren Mandanten gebeten zu bescheinigen, dass diese die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben. Steuerberater [i]Hölscheidt, NWB 22/2015 S. 1642sind im Hinblick auf die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zur Erstellung dieser Bescheinigungen befugt. Da es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handelt, stellt die Erstellung der Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung dar. Darauf weist aktuell die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hin.
Gleichzeitig ist die Ausstellung einer Bescheinigung durch den Steuerberater, dass die Vorschriften des Mindestlohngesetzes durch den Mandanten eingehalten wurden, über ihre Berufshaftpflichtversicherung versichert. Steuerberater und ihre Mandanten sind damit im Falle eines Fehlers vor ...