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NWB BB 8/2015 S. 228

Mindestlohn: Dokumentationspflichten gelockert

Die Bundesregierung lockert die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten beim Mindestlohn. Bei Arbeitsverhältnissen mit längerer Dauer sind Arbeitgeber künftig nicht mehr verpflichtet, die Arbeitszeit detailliert aufzuzeichnen, wenn der Lohn 2.000 € brutto übersteigt und er in den letzten zwölf Monaten tatsächlich gezahlt worden ist. Die Schwelle von 2.958 € entfällt nicht vollständig. Sie bleibt beispielsweise für Saisonarbeiter mit vielen Überstunden und für Minijobber im gewerblichen Bereich erhalten.