1. Sind die Vorschriften des § 4h EStG und des § 8a KStG zur sog. "Zinsschranke", jeweils i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom bzw. i.d.F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom , mit dem Grundgesetz vereinbar?
2. Sind die Vorschriften des § 8a KStG i.V.m. § 4h EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass im Rahmen der sog. "Escape-Klausel" nach § 8a Abs. 3 KStG, § 4h Abs. 2 Satz 5 EStG nur Anteile an anderen Konzernkapitalgesellschaften (nicht aber: Konzernpersonengesellschaften) bei der Ermittlung der Eigenkapitalquote zu kürzen sind?
Hinweis: Das Verfahren wurde durch Beschluss vom ausgesetzt, bis eine Entscheidung in dem beim BVerfG anhängigen Verfahren ergangen ist.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.