1. Sind die Vorschriften des § 4h EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (UntStRG) vom bzw. i.d.F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom sowie des § 8a KStG i.d.F. des UntStRG zur sog. "Zinsschranke" mit dem Grundgesetz vereinbar?
2. Sind die Vorschriften des § 8a KStG i.V.m. § 4h EStG im Wege der teleologischen Reduktion verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass diese in reinen Inlandsfällen, in denen der vom Gesetzgeber typisierend angenommene Missbrauch durch grenzüberschreitende Finanzierungsstrukturen nicht eintreten kann, der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen nicht entgegenstehen?
Hinweis: Das Verfahren wurde durch Beschluss vom ausgesetzt, bis eine Entscheidung in dem beim BVerfG anhängigen Verfahren ergangen ist.
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