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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 33/12 KL ER

Gesetze: SGB V § 92 Abs. 1 S. 1; SGB V § 73 Abs. 8; Anlage III AM-RL Nr. 38

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Änderung oder der Wegfall der Ermächtigungsgrundlage einer untergesetzlichen Norm berühren nicht per se deren Rechtswirksamkeit; so werden auch die Detailregelungen der Arzneimittel-Richtlinien nicht durch jede Korrektur des Gesetzgebers am Wortlaut der Ermächtigungsnorm gegenstandslos.

2. Die ATC-Klassifikation eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 8 SGB V entfaltet rechtliche Bindungswirkung für seine begriffliche Einordnung (hier: oral zu verabreichendes Otovowen® als "Otologikum").

3. Die arzneimittelrechtliche Zulassung eines Arzneimittels folgt anderen Erfordernissen als seine krankenversicherungsrechtliche Nutzenbewertung.

Fundstelle(n):
AAAAE-96033

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