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Das neue Widerrufsrecht
In den bereits erschienen Teilen 1 bis 3 dieser Beitragsreihe wurde Ihnen ein Überblick über das neue Widerrufsrecht gegeben. Dieser vermittelte Wissensstoff soll nun mit Fragen und Antworten wiederholt und vertieft werden. Viel Erfolg beim Lösen der Aufgaben!
Aufgaben und Lösungen
Gibt es noch den Begriff „Haustürgeschäfte“?
Aufgabe 1
Nein, der Gesetzgeber hat den ursprünglichen Begriff „Haustürgeschäft“ weiter gefasst und spricht jetzt von „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“ (§ 312b BGB n. F.). Unter den Begriff Haustürgeschäft fielen Verträge zwischen einem Unternehmer und Verbraucher, wenn der Verbraucher am Arbeitsplatz, in seiner Privatwohnung, in einem öffentlichen Verkehrsmittel, auf öffentlichen Plätzen oder auf einer Freizeitveranstaltung angesprochen worden war. Jetzt fallen alle Verträge darunter, die außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen werden.
Sind auch im stationären Handel (Ladenlokal) Informationspflichten zu erfüllen?
Aufgabe 2
Im stationären Handel bestehen nun für den Unternehmer umfangreiche Informationspflichten gem. § 312a Abs. 2 BGB, Art. 246 EGBGB (außer bei Geschäften des täglichen Lebens). Er muss dem Verbrau...