Forderungsmanagment für Steuerberater
2015
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7. Außergerichtliche Forderungsdurchsetzung
515Die außergerichtliche Durchsetzung seines Gebührenanspruchs kann der Steuerberater entweder selbst in die Hand nehmen (7.1.), auslagern (7.2.) oder mithilfe eines Rechtsanwalts (7.3.) oder auch der Berufskammer (7.4.) durchsetzen.
7.1. Forderungsdurchsetzung durch den Steuerberater
516Klassischerweise managen Steuerberater ihre Forderungen in Eigenregie, allerdings nicht immer mit der gebotenen Sorgfalt und Nachdrücklichkeit. Folgende Aspekte sollte er grundsätzlich beachten:
7.1.1. Bonitätsprüfung
517Bereits vor Annahme eines Auftrags sollte der Steuerberater die Bonität des Auftraggebers prüfen. In dieser Phase kann er dabei im Wesentlichen nur auf externe Informationsquellen, wie z. B. Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien, Banken und SCHUFA, zurückgreifen oder Einsicht in veröffentlichte Jahresabschlüsse nehmen, soweit es sich beim Auftraggeber um eine Kapitalgesellschaft handelt.
518Im Rahmen eines bereits bestehenden Mandats stehen dem Steuerberater darüber hinaus auch interne Informationsquellen zur Verfügung. Insbesondere aus dem Rechnungswesen des Auftraggebers lassen sich Gründe für dessen Liquiditätsprobleme ableiten. Dabei handelt es sich in...