Forderungsmanagment für Steuerberater
2015
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Vorwort
Steuerberater sind Unternehmer und müssen daher wie jeder andere Unternehmer auch dafür sorgen, dass die aus ihrer Tätigkeit resultierenden Forderungen geltend gemacht und notfalls beigetrieben werden. Anderenfalls kann die Liquidität des Unternehmens „Steuerberatungskanzlei“ gefährdet sein.
Schlechte Zahlungsmoral und/oder in wirtschaftliche Not geratene Mandanten, aber auch Formfehler bei den Gebührenrechnungen/Honorarvereinbarungen, Probleme bei der Bestimmung der „angemessenen“ Gebühr und ein mangelhaftes Forderungsmanagement sind vielfach die Gründe für teilweisen oder totalen Forderungsausfall bei Steuerberatern.
Muss über den Rechtsweg eingefordert werden, besteht die nicht unerhebliche Gefahr, mit der Forderung ganz oder teilweise auszufallen, weil die Auftragserteilung mangels schriftlicher Vereinbarungen nicht nachgewiesen werden kann und/oder die Berechnung formell fehlerhaft ist, insbesondere der Nachweis der Angemessenheit der Gebühren misslingt häufig.
Soweit es gelingt, die Angemessenheit der Gebühren darzulegen und unter Beweis zu stellen, holt das Gericht in der Regel – mangels eigener Sachkompetenz – ein mit hohen Kosten verbundenes Gutachten ein. Kommt der Sa...