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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 9 V 9107/14

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, AO § 3, AO § 235 Abs. 1 S. 1

Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer zulässig

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Begriff „Hinterziehung einer Steuer” in § 235 Abs. 1 S. 1 AO weit auszulegen ist und nicht nur den Steueranspruch, sondern auch z. B. den auf eine hinterzogene Einkommensteuer entfallenden Solidaritätszuschlag, den Fall der Verkürzung einer Haftungsschuld i. S. v. § 42d EStG oder § 69 AO, den Rückforderungsanspruch, wenn z. B. die Voraussetzungen einer Steuervergütung nicht vorgelegen haben oder später wegfallen, sowie Steuervergütungen wie z. B. das Kindergeld, umfasst.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 16 Nr. 1
DStR 2016 S. 12 Nr. 9
DStRE 2016 S. 430 Nr. 7
StBW 2015 S. 770 Nr. 20
VAAAE-95832

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