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FG München Beschluss v. - 10 V 231/15

Gesetze: FGO § 33 Abs. 1 Nr. 2, FGO § 114 Abs. 1 S. 2, FGO § 114 Abs. 3, ZPO § 920 Abs. 2

Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Kontopfändung

Leitsatz

Besteht das Rechtsschutzziel des Antragstellers im Verfahren der einstweiligen Anordnung nur darin, die Zwangsvollstreckung aus der Pfändungs- und Einziehungsverfügung einzustellen, ist mit der vollständigen Überweisung des Pfändungsbetrages und der anschließenden Aufhebung dieser Verfügung das Rechtsschutzbedürfnis für die einstweilige Anordnung entfallen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAE-95828

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