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RENO Nr. 10 vom Seite 1

Editorial

Maike Ortmann | Redaktion | m.ortmann@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Mai hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken für Verbraucherkredite keine Bearbeitungsgebühr erheben dürfen. Die Bank darf laufzeitabhängige Zinsen verlangen – das muss jedoch ausreichen, um die entstehenden Kosten für Kreditbearbeitung und -auszahlung zu decken (). Jeder, der einen Kreditvertrag seit dem geschlossen hat und eine Bearbeitungsgebühr erhoben wurde, hat nun einen Rückzahlungsanspruch.

Welche Gebühren ein Rechtsanwalt verlangen kann, der in einer steuerrechtlichen Angelegenheit tätig geworden ist, und welche Besonderheiten dann zu beachten sind, erläutert Silke Umland im letzten Teil der Serie „Gebühren in der besonderen Gerichtsbarkeit“.

Gibt es Themen, über die Sie gern mehr erfahren würden? Oder würden Sie gern selbst Beiträge zu einem bestimmten Themengebiet verfassen? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme unter m.ortmann@kiehl.de!

Viel Spaß beim Lesen dieser Ausgabe wünscht Ihnen

Ihre

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RENO - Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten