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BFH 15.04.2015 VIII R 49/12, NWB 30/2015 S. 2194

Einkommensteuer | Betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Betrieblich veranlasst ist eine Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses nur dann, wenn und soweit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vergleichbare Zusage auch einem familienfremden Arbeitnehmer im Betrieb erteilt worden wäre, wobei die entsprechende Prüfung vorrangig nach dem Inhalt der Vereinbarungen vorzunehmen ist. Die Indizienwürdigung im Rahmen des Fremdvergleichs ist Aufgabe des Finanzgerichts als Tatsacheninstanz. (2) Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gehört zu den tatsächlichen Feststellungen, an die der BFH als Revisionsinstanz nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist. Die Bindung des BFH entfällt nur dann, wenn bei der Schätzung gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, allgemeine Erfah...