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Das Insolvenzrecht, Teil 3
Ergänzend zum zweiten Teil unserer Beitragsreihe zum Insolvenzrecht (siehe RENO 07/2014 S. 19) befasst sich dieser dritte Teil mit Aussonderungsrechten, Absonderungsrechten und Deliktsforderungen.
Aussonderungsrechte, Absonderungsrechte und Deliktsforderungen
Zur Erinnerung an das Beispiel aus dem o. g. Teil der Beitragsreihe:
X ist Dauermandant der Kanzlei Y. Er hat Sie gebeten, eine Forderung gegen den Mieter seiner Privatwohnung, Herrn Z, geltend zu machen. Es folgen die üblichen Schritte: Anwaltliches Mahnschreiben unter – erfolgloser – Fristsetzung, Titulierung zugunsten des Mandanten X. Die Zahlung auf das Urteil bleibt aus. Weil in der Folge ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Z eröffnet wurde, haben Sie die Forderung Ihres Mandaten bei dem Insolvenzverwalter – entsprechend den Ausführungen aus Teil 2 der Beitragsreihe – zur Insolvenztabelle angemeldet.
Mit diesem Beitrag sollen Ihnen zusätzliche Ausführungen zu den „Sonderrechten“ Ihres Mandanten und Deliktsforderungen gegeben werden.
Privilegierte Gläubiger trotz Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung
§ 1 der Insolvenzordnung (InsO) normiert, dass das Vermögen des Schuldners verwerte...