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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 75/12

Gesetze: SGB V § 106a Abs. 2; EBM 2000 Plus Nr. 04001

Die Klägerin nimmt seit dem Jahre 1993 als Fachärztin für Kinderheilkunde an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Sie wendet sich gegen einen Honoraraufhebungs- und Rückforderungsbescheid für die Quartale III/05 bis II/06; die Beteiligtenstreiten darüber, ob die EBM-Nr. 04001 auch bei der Behandlung von Patienten mit Aufmerksamkeitsstörungen (HKS, ADS, ADHS) ansetzbar war.

Fundstelle(n):
GAAAE-94612

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