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BGH Urteil v. - IX ZR 268/91

Leitsatz

Leitsatz:

»Die Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater, der steuerliche Nachteile seines Mandanten verschuldet hat, beginnt regelmäßig frühestens mit Zugang des Bescheides des Finanzamtes. Das gilt auch dann, wenn eine Außenprüfung vorausgegangen ist (Klarstellung zu BGHZ 73, 363 [= DRsp I (138) 357 a]).«

Fundstelle(n):
GAAAE-94450

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