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WP Praxis 8/2015 S. 209

BilRUG beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am , der Bundesrat am das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) i. d. F. der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom beschlossen. Die wesentlichen Änderungen und Klarstellungen gegenüber dem am veröffentlichten Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffen folgende Bereiche:

  • Befreiung von Tochterunternehmen von bestimmten Rechnungslegungsvorgaben: Nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB n. F. setzt die Befreiung u. a. eine Erklärung des Mutterunternehmens voraus, für die vom Tochterunternehmen bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Ausweislich der Begründung des Rechtsausschusses reicht für diese Einstandspflicht auch künftig eine infolge eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags e...