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FG Köln | Zur Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Verbringungen
Die Steuerbarkeit der innergemeinschaftlichen Verbringung von Gegenständen (nach § 3 Abs. 1a UStG, wenn sie nicht lediglich zur vorübergehenden Verwendung erfolgt) und die Steuerbefreiung hängen nach Auffassung des FG Köln von denselben Voraussetzungen ab, so dass mit der Feststellung der Steuerbarkeit zugleich der Vollbeweis der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erbracht ist.
Der Kläger verbrachte nach seinen eigenen Angaben Teppiche in die Niederlande, wo sie ihm jedoch [i]Die Steuerbarkeit und Steuerbefreiung inner-gemeinschaftlicher Verbringungen sollen von denselben Voraussetzungen abhängengestohlen wurden. Einen überzeugenden Nachweis für die tatsächlich erfolgte Verbringung konnte er allerdings nicht erbringen. Das Finanzamt setzte Umsatzsteuer fest. Dagegen war das FG Köln der Auffassung, dass die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Verbringung auch dann möglich ...