Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgabenbeträgen vor Rechtshängigkeit
Leitsatz
Der EuGH wird gemäß Art. 267 Unterabs. 2 AEUV um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:
Ist Art. 241 der VO (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften dahingehend
auszulegen, dass das darin in Bezug genommene einzelstaatliche Recht unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Grundsatzes
der Effektivität eine Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgabenbeträgen von dem Zeitpunkt der Zahlung der Abgabenbeträge bis
zur Auszahlung der Erstattungsbeträge auch in den Fällen vorsehen muss, in denen der Erstattungsanspruch nicht bei einem einzelstaatlichen
Gericht eingeklagt worden ist?
Fundstelle(n): AAAAE-94358
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