Besteuerung der Leistung einer Stiftung Schweizerischen Rechts
Besteuerung kein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
Leitsatz
1. Die Zuwendung einer Stiftung Schweizerischen Rechts an eine inländische natürliche Person ist als Schenkung unter Lebenden
im Inland zu versteuern.
2. Zwischenberechtigter i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG ist jede Person, die satzungsgemäße Zuwendungen von einer ausländischen
Stiftungen erhält.
3. Eine ausländische Stiftung, die sich zur Übernahme der Schenkungsteuer verpflichtet hat, wird – was Zuwendungen an inländische
Destinatäre anbelangt – im Ergebnis gleich behandelt wie eine inländische Stiftung.
4. Die Besteuerung der Leistung der ausländischen Stiftung an einen Inländer stellt keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche
Kapitalverkehrsfreiheit dar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 8 Nr. 6 DStRE 2017 S. 404 Nr. 7 EFG 2015 S. 1461 Nr. 17 ErbBstg 2016 S. 34 Nr. 2 ErbStB 2015 S. 247 Nr. 9 NWB-EV 2015 S. 300 Nr. 9 UVR 2015 S. 297 Nr. 10 CAAAE-94353
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