Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 1 K 195/11

Gesetze: UStG 2007 § 12 Abs. 1UStG 2007 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. bUStG 2007 § 4 Nr. 17 Buchst. bSGB V § 60 Rhtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. p Rhtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 Rhtlinie 77/388/EWG Anhang H Kategorie 5 MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. pMwStSystRL Art. 98 Abs. 1MwStSystRL Anh. III Ziff. 5

Steuerbefreiung bzw. ermäßigter Steuersatz für gegenüber gesetzlicher Krankenkasse erbrachte Patienten- bzw. Krankentransporte mit Taxen durch zur Beförderung berechtigte Taxifahrer als Subunternehmer

Leitsatz

1. Von einem Unternehmer aufgrund eines Vertrags mit einer gesetzlichen Krankenkasse dieser gegenüber im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgerechnete und erbrachte Krankentransporte mit Taxen unterliegen auch dann dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG, wenn zwar der leistende Unternehmer selbst keine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen hat, die Fahrten aber von Taxifahrern als Subunternehmern durchgeführt werden, die eine solche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzen.

2. Nach dem Wortlaut des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG hängt die Steuerfreiheit allein vom gesundheitlichen Zustand der beförderten Person „Beförderung von kranken und verletzten Personen”) und der Einrichtung des hierfür benutzten Fahrzeuges „mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind”) ab; die Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Unternehmer die kranken Personen mit „eigenen” Fahrzeugen befördern muss und sich insoweit der Hilfe von Subunternehmern nicht bedienen darf.

3. Personenbeförderungsleistungen, die auf der Grundlage einer für Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen gleichermaßen geltenden Sondervereinbarung mit einer Krankenkasse ausgeführt werden, sind gleich zu besteuern, wenn die Beförderung der Personen mit einem Taxi keinen konkreten und spezifischen Aspekt der Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks darstellt und wenn die im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführten Tätigkeiten aus der Sicht des durchschnittlichen Nutzers als gleichartig anzusehen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
YAAAE-94350

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen