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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1543/13

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1EStG § 19 Abs. 1 S. 1EStG § 10 Abs. 1EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 BeamtVG § 66 Abs. 2 BeamtVG § 66 Abs. 4 BeamtVG § 107b

Eine Zahlung des Arbeitnehmers an den ehemaligen Arbeitgeber als Voraussetzung für die Übertragung erworbener Pensionsanwartschaften auf den neuen Arbeitgeber ist steuerlich nicht abzugsfähig

Leitsatz

Eine Zahlung, die ein Arbeitnehmer an seinen früheren Arbeitgeber als Voraussetzung dafür leistet, dass der frühere Arbeitgeber die von dem Arbeitnehmer aus der betrieblichen Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erworbene Pensionsanwartschaft auf dessen neuen Arbeitgeber überträgt, kann einkommensteuerlich weder als vorweggenommene Werbungskosten noch als negative Einnahme oder Sonderausgabe berücksichtigt werden. Vielmehr handelt es sich um eine steuerlich unbeachtliche Vermögensumschichtung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAE-94348

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